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Kommentar
Heide am 10:02 Uhr 19.12.2011 :
Meinen Nerv habt ihr - alles in allem - total
malcolm am 16:43 Uhr 16.12.2011 :
Hatte hohe Erwartungen, die auf keinen Fall en
Walter Rene am 15:26 Uhr 28.8.2011 :
Gefällt mir sehr gut was ich sehe.
Heinz-Erwin am 09:43 Uhr 16.6.2011 :
Echt eine super Seite, dankeschön! Macht bitte
Wilke am 14:05 Uhr 13.6.2011 :
Macht weiter so! Ich kann die ganzen negativen Ä
Notar
Ein Notar benötigt eine fundierte fachliche juristische Ausbildung. Er wird nach bestandener Prüfung selbstständig arbeiten, wird jedoch von der Justizverwaltung des jeweiligen Bundeslandes beaufsichtigt. Nur ein Notar kann z.B. Haus- bzw. Grundstückskäufe vertraglich beurkunden, da diese nur dann wirksam werden, wenn sie im entsprechenden Grundbuchamt vorgelegt werden. Das Grundbuchamt kann Änderungen im Grundbuch nur nach öffentlich rechtlicher, sprich: notarieller Beurkundung, vornehmen. Ebenso Ehe- und Erbverträge bedürfen einer notariellen Beurkundung. Ein vom Notar aufgesetztes Testament ersetzt einen Erbschein und ist immer dann erforderlich, wenn Haus und Grund in der Erbmasse enthalten sind. Ein Notar kann sämtliche Urkunden öffentlich beglaubigen. Hierzu zählt die Beglaubigung von z. B. Zeugnissen, Vollmachten und Unterschriften. Selbst eine Adoption muss von einem Notar aufgenommen werden, um dann beim zuständigen Familiengericht eingereicht und bearbeitet zu werden. In einigen Bundesländern übernehmen Notariate teilweise Aufgaben aus der Zuständigkeit der Amtsgerichte. Es handelt sich hier z. B. um Bestellung eines Betreuers oder Vormundes.
Tags:Notar, Grundbuchamt, Bundesland, B. Zeugnissen,
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Diskussion zu diesem Beitrag
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Heinz-Erwin schrieb am 09:43 Uhr 16.6.2011
Echt eine super Seite, dankeschön! Macht bitte weiter so!!!
Wilke schrieb am 14:05 Uhr 13.6.2011
Macht weiter so! Ich kann die ganzen negativen Äußerungen nicht verstehen.
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